Ungerechte Kfz – Steuer

Steuern in Ungerechte Kfz - SteuerAm 01. Juli 2009 tritt die neue Kfz – Steuer in Kraft. Die Autos werden  dann nur noch nach dem CO2 – Ausstoß bemessen. Leider gilt diese Regelung nur für Autos die nach dem 5. November 2008 erstmals zugelassen wurden. Da mein Auto im Oktober 2008 zum ersten Mal auf den Händler zugelassen wurde, fällt er nicht unter die neue Bemessung und ich darf die Ersparnis von ca. 90 Euro nicht in Anspruch nehmen. Meiner Meinung nach, ist das eine absolute Sauerei Ungerechtigkeit,  denn was hat das Zulassungsdatum damit zu tun, wie umweltschonend mein Auto ist? Ich zahle für meinen “alten” dann immer noch fein nach Hubraum und da es ein Diesel ist, nicht zu wenig. Mein Wagen liegt mit 119 g/km sogar unter der CO2 – Grenze von 120 g/km.

Im Klartext heißt das: Wer schon im letzten Jahr einen umweltfreundlicheren Wagen gekauft hat, erhält keine Steuervorteile. Ich halte das für eine klare Benachteiligung.

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