Heute bin ich auf Facebook über die Petition gegen ungerechte Hundesteuer gestolpert, die mir sehr am Herzen liegt. Hier der Text zur Petition, dem ich nichts hinzuzufügen habe.
Der Niedersächsische Landtag möge beschließen, das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz dahingehend zu ändern, dass die Kommunen keinen erhöhten Hundesteuersatz aufgrund der Rassezugehörigkeit eines Hundes erheben dürfen.
In Niedersachsen werden Hunde seit dem Jahr 2003 durch das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG) nicht mehr aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit als „gefährliche Hunde“ eingestuft.
Die Kommunen führen jedoch zum großen Teil eine eigene „Rasseliste“ in ihrer Hundesteuersatzung, wonach bestimmte Hunderassen mit einem erheblich erhöhten Steuersatz belegt werden – die hiervon betroffenen Hunderassen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Die Kommunen berufen sich auf die Rasselisten anderer Bundesländer, oder auch auf das Bundesgesetz zum Einfuhrverbot bestimmter Hunderassen (HundVerbrEinfG) – eigene Studien oder Erhebungen, die einen erhöhten Steuersatz für bestimmte Hunderassen begründen würden, führen die Gemeinden nicht durch.
Begründet wird diese Maßnahme von den Kommunen mit der „Lenkungsfunktion“ der Hundesteuer: Belästigungen und Verschmutzungen, bedingt durch die Hundehaltung an sich, sollen eingedämmt werden. Die erhöhten Steuersätze für bestimmte Rassen sollen den Bestand an „gefährlichen“ Hunden begrenzen.
Spätestens seit der Aktualisierung des NHundG aus dem Jahr 2011 kann diese Begründung kaum noch als Rechtfertigung dienen, denn seitdem müssen Hundehalter eine Sachkundeprüfung absolvieren, in der als präventive Maßnahme der richtige Umgang mit Hunden vermittelt wird. Zudem trägt die Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Versicherungspflicht dazu bei, Fehlverhalten von Hunden besser zu ahnden und zu kompensieren.
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